Viele Unternehmen aus Werder (Havel) und der Region möchten Naturschutz vor der eigenen Haustür unterstützen. Bei der Frage nach dem Wie beginnt oft die Unsicherheit. Spende oder Sponsoring, das klingt nach demselben Vorgang. Steuerlich sind es zwei verschiedene Dinge. Der Unterschied entscheidet darüber, wie der Betrag verbucht wird und was ein Unternehmen dafür erwarten darf. Wir erklären die Grundlagen. Eine Steuerberatung ersetzt dieser Beitrag ausdrücklich nicht.
Der Unterschied liegt in der Gegenleistung
Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung. Das Unternehmen gibt Geld oder Sachmittel und bekommt dafür keine wirtschaftliche Leistung zurück. Sponsoring funktioniert anders. Hier vereinbaren beide Seiten Leistung und Gegenleistung. Der Verein nennt den Namen des Unternehmens, zeigt ein Logo oder weist bei Veranstaltungen auf den Partner hin. Das Unternehmen zahlt dafür einen vereinbarten Betrag. Genau diese Gegenleistung ist der entscheidende Punkt. Fehlt sie, liegt eine Spende vor. Ist sie vereinbart und wird sie tatsächlich erbracht, spricht man von Sponsoring. Alles Weitere folgt aus dieser einen Unterscheidung.
Warum Sponsoring als Betriebsausgabe gilt
Die steuerliche Behandlung des Sponsorings regelt in Deutschland ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Februar 1998, bekannt als Sponsoring-Erlass. Danach kann ein Unternehmen Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben abziehen, wenn es damit wirtschaftliche Vorteile anstrebt. Gemeint ist vor allem die Sicherung oder Steigerung des eigenen Ansehens. Voraussetzung ist, dass die Zahlung nahezu ausschließlich betrieblich veranlasst ist und der geförderte Verein eine angemessene Werbeleistung erbringt. Der Betriebsausgabenabzug ist dabei nicht durch die Höchstgrenzen des Spendenabzugs begrenzt. Für Unternehmen, die größere Beträge einsetzen wollen, ist das ein spürbarer Unterschied.
Was für die Spende spricht
Für die Spende gilt Paragraf 10b des Einkommensteuergesetzes. Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften sind abziehbar, allerdings der Höhe nach begrenzt. Das Gesetz nennt zwei alternative Höchstgrenzen: 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Wer mehr gibt, verliert den Abzug nicht. Der übersteigende Betrag lässt sich in die folgenden Jahre vortragen. Für kleine und mittlere Beträge reicht dieser Rahmen in aller Regel aus. Die Spende ist außerdem der einfachere Weg. Es braucht keinen Vertrag und keine vereinbarte Werbeleistung, sondern nur eine Zuwendungsbestätigung des Vereins. Welche Variante im Einzelfall günstiger ist, klären Unternehmen am besten mit ihrem Steuerberater.
Wofür das Geld bei der Rehkitzrettung gebraucht wird
Unabhängig vom gewählten Weg landet das Geld bei uns an denselben Stellen. Der größte Posten ist die Technik. Eine Drohne mit Wärmebildkamera kostet mit Sensor und Zubehör zwischen 12.000 und 15.000 Euro. Dazu kommen laufende Kosten für Akkus, Ladetechnik und Verschleiß, denn ein Einsatzmorgen verbraucht mehrere Akkuladungen. Ein dritter Posten ist die Ausbildung. Wer eine Kameradrohne über 250 Gramm steuert, braucht in Deutschland einen Kompetenznachweis, und der Verein muss sich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Im ersten Betriebsjahr wollen wir mit einer Drohne bis zu 50 Rehkitze retten. Jeder unterstützte Posten wirkt direkt auf diese Zahl.
Sichtbarkeit, die genau dort entsteht, wo Sie wirtschaften
Für ein regional tätiges Unternehmen ist Reichweite nicht dasselbe wie Relevanz. Ein Handwerksbetrieb, ein Autohaus oder ein Landhandel in Werder (Havel) erreicht seine Kunden im Umkreis von wenigen Kilometern. Genau dort arbeitet auch die Rehkitzrettung. Die Menschen, die von den Einsätzen erfahren, sind Landwirte, Jagdpächter, Familien und Schulen aus derselben Umgebung. Wer hier sichtbar wird, wird bei Nachbarn und Kunden sichtbar, nicht bei einem anonymen Publikum. Hinzu kommt der inhaltliche Bezug. Rehkitzrettung ist kein abstraktes Umweltthema, sondern ein konkreter, nachvollziehbarer Vorgang mit einem klaren Ergebnis.
Warum der Sommer der richtige Zeitpunkt für die Entscheidung ist
Die Mahdsaison läuft von April bis Juni. In dieser Zeit muss alles bereitstehen, denn eine Drohne lässt sich nicht kurzfristig beschaffen und ein Pilot nicht in einer Woche ausbilden. Beides braucht Vorlauf. Eine Entscheidung im Sommer oder Herbst wirkt deshalb genau im kommenden Frühjahr, wenn die Mähwerke wieder fahren. Wer als Unternehmen jetzt zusagt, verschafft dem Verein Planungssicherheit für die nächste Saison. Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, welche Form der Unterstützung zu Ihrem Betrieb passt. Wir sagen Ihnen offen, wofür das Geld eingesetzt wird.

